Wie beginnt eine Psychotherapie?

Der Zugang für Kassen – und Privatpatienten unterscheidet sich nun deutlich.
Hier zunächst der „Weg“ für Kassenpatienten:

Seit April 2018 gilt rechtsverbindlich eine neue Psychotherapierichtlinie, die den Zugang zur Psychotherapie sowie die raschere (Kurz-) Intervention erleichtern soll und neu regelt. Hiermit ist ein gestuftes Vorgehen in mehreren Schritten gefordert, das leider etwas komplex ist. In den nachfolgenden Zeilen versuche ich Ihnen das geforderte Vorgehen, das Ihnen psychotherapeutische Versorgung ermöglicht, zu erklären:

Sprechstunden:

Gemäß dieser neuen Richtlinie erfolgen zwingend vor Beginn jeder weiteren psychotherapeutischen Behandlung ein bis drei „Sprechstunden“ à 50 min, die aber auch aufgeteilt werden können in drei bis sechs Kurzsprechstunden à 25 min.
Mindestens eine Sprechstunde ist vor dem nächstfolgenden Schritt verpflichtend. Im Rahmen dieser Sprechstunde(n) erfolgt eine erste und vorläufige diagnostische Abklärung und es werden Überlegungen zum weiteren Vorgehen angeboten.
Am Ende der vereinbarten Sprechstunde(n) erhalten Sie ein Formblatt, dem Sie die o.g. Informationen und Empfehlungen entnehmen können.

Das Angebot solcher Sprechstunden erfolgt unabhängig von der Frage, ob überhaupt freie Therapieplätze bei mir angeboten werden können.
Als kassenärztlich tätiger Psychotherapeut bin ich gesetzlich zur Durchführung dieser Sprechstunden verpflichtet.

Sollte ich im Rahmen der Sprechstunde(n) die Indikation zu einer ambulanten Psychotherapie stellen UND bei mir ein Therapieplatz absehbar oder frei sein, so erfolgt einer der beiden nächsten Schritte – „Akutbehandlung“ mit bis zu 12 Sitzungen à 50 min (bzw. bis zu 24 Sitzungen à 25 min) oder Probatorik“ mit zwei weiteren diagnostisch-informative Sitzungen zur Vorbereitung auf eine Psychotherapie im engeren Sinne.

Akutbehandlung:

Grundsätzlich muss jede Psychotherapie vor Beginn der Behandlung durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden. Hiervon ausgenommen sind die diagnostischen Leistungen der Sprechstunde, die probatorischen Sitzungen, die Akutbehandlung sowie ein paar weitere Leistungen zu Kurzgesprächsterminen à 10 oder 20 min.

Besteht so dringlicher, ambulant aber noch ausreichend angehbarer Behandlungsbedarf, so kann unmittelbar mit der Behandlung begonnen werden, ohne dass auf eine Kostenübernahmeerklärung der zuständigen Krankenkasse gewartet werden muss.

Voraussetzung zur Akutbehandlung bei mir ist natürlich, dass bei mir ein Psychotherapieplatz frei ist! Andernfalls müssen Sie sich selbst bzw. mit Hilfe der Terminservicestellen um einen Therapieplatz kümmern.

Für die Akutbehandlung übernehmen die Kassen die Kosten für bis zu 12 Sitzungen à 50 min (bzw. bis zu 24 Sitzungen à 25 min).

Sollte die Behandlung danach fortgesetzt werden, so erfolgen gesetzlich vorgeschrieben mindestens zwei sogenannte „probatorische Sitzungen“ oder kurz „Probatorik“.

Probatorik:

In diesen Sitzungen wird die weitere Psychotherapie geplant. Nach der ersten der beiden Sitzungen kann ich die weitere Psychotherapie mit Ihrer Unterschrift bei Ihrer Kasse beantragen.

Im Rahmen der „Probatorik“ wird nun auch entschieden, wie weiter vorgegangen werden soll.

Kurzzeittherapie 1 und/ oder 2:

Erfolgt die Probatorik nach vorangegangener „Akutbehandlung“, so stehen Ihnen weiteren 12 Sitzungen à 50 min (bzw. bis zu 24 Sitzungen à 25 min) als sogenannte „Kurzzeittherapie 2“ zur Verfügung.

Wurde keine Akutbehandlung durchgeführt, so besteht die Möglichkeit zunächst die „Kurzzeittherapie 1“ zu beantragen. Nach Ablauf dieser ersten 12 Sitzungen à 50 min (bzw. bis zu 24 Sitzungen à 25 min) kann die „Kurzzeittherapie 2“ beantragt werden.

Im Kurzzeitrahmen stehen Ihnen also maximal 24 Sitzungen à 50 min ((bzw. bis zu 24 Sitzungen à 25 min) zur Verfügung. Diese 24 Sitzungen müssen zwingend in zwei Schritten à 12 Sitzungen beantragt werden.

Sollte hernach weiterhin die Indikation zur Fortführung der Behanldung bestehen, so erfolgt die „Umwandlung in Langzeittherapie„.
Hiermit werden weitere 36 Sitzungen beantragt. Diese müssen aber durch einen Gutachter geprüft werden, indem er einen von mir erstellten, ausführlichen Bericht über Ihre bisherigen Behandlung im Auftrag der Krankenkasse anonymisiert befürworten muss.
Im Rahmen dieses so gestuften Vorgehens stehen Ihnen also jetzt bis maximal 60 Sitzungen à 50 min zur Verfügung.

Langzeittherapie:

Im Rahmen der probatorischen Sitzungen können wir aber auch sofort eine „Langzeittherapie“ mit bis zu 60 Sitzungen à 50 min vereinbaren, so sie von mir indiziert werden kann.
In diesem Fall muss ich zunächst nach den Sprechstundensitzungen und den beiden probatorischen Sitzungen einen ausführlichen Bericht über Ihre Erkrankung verfassen und an den schon oben benannten Gutachter über die Krankenkasse schicken, der anonymisiert von dem diesem geprüft und befürworten muss. Erst dann entscheidet die Krankenkasse über die Kostenübernahme und erst dann kann die Behandlung beginnen.

Der Gesamtumfang einer Psychotherapie beträgt also in allen Szenarien bis maximal 60 Sitzungen.
Sollte im Anschluss an diese maximal 60 Sitzungen weiterhin eine Indikation zur Fortfühung bestehen, so können in einem einzelnen, weiteren Schritt 40 Sitzungen im sogenannten „besonderen Fall“ beantragt werden. Die Gesamtzahl möglicher, von der Krankenkasse übernommenen Sitzungen beträgt als maximal 100 Sitzungen à 50 min.

Privatpatienten:

Wenn Sie privat versichert sind, so vereinbaren wir zunächst einen Termin für ein erstes Abklärungsgespräch à 50 min, das ich – wie alle folgenden Sitzungen nach der Gebührenordnung der Ärzte abrechnen werde.
Das dann folgende Vorgehen unterscheidet sich von Versicherung zu Versicherung bzw. Beihilfe und wird individuell gemäß Ihrer Vertragskonstruktion besprochen und ausgehandelt.

Ihr Weg zu mir:

Grundsätzlich kontaktieren Sie mich telefonisch, postalisch oder über email (dies betrifft Kassen- wie Privatpatienten).
Wenn ein Sprechstundentermin (bei Kassenverischerten) bzw ein freier Therapieplatz (bei Privatversicherten) grundsätzlich in Aussicht ist, vereinbaren wir einen Sprechstunden-/ oder Vorgesprächstermin.
In dieser Sitzung geht es um einen ersten beiderseitigen Eindruck und um die Frage, was Sie in Psychotherapie führt.

Sollten Sie einen zweiten Termin wünschen, so klären wir sodann den Ablauf einer Psychotherapie mit allen organisatorischen Fragen (dies betrifft bei Kassenpatienten insbesondere die probatorischen Sitzungen).

Einigen wir uns auf den Beginn einer Psychotherapie, kann nach weiterer Abklärung und Bewilligung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse, Beihilfe oder Versicherung die gemeinsame Arbeit beginnen.

Welches ist der äußere Rahmen, wer übernimmt die Kosten und mit welchem Verfahren werden Sie bei mir behandelt?

Folgende Leistungen werden von den gesetzlichen und Ersatzkassen, Privatversicherungen oder der Beihilfe übernommen:

  • Tiefenpsychologisch fundierte Einzel- und Gruppenpsychotherapie
  • Psychosomatische Grundversorgung und Entspannungsverfahren
  • Psychotraumatherapie (EMDR) (Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein)

Folgende Leistungen werden privat liquidiert:

  • Systemisch-analytisch orientierte Paartherapie
  • Fachärztliche Beratung für Einzelpersonen, Gruppen und Teams
  • Weiterbildungsangebote als ein- oder mehrtägige Seminare zu ausgewählten Themen
    (als inHouse Seminar bzw. über die DGSP e.V. buchbar)
Womit werden Sie bei mir behandelt?

Ausschließlich mit dem Gespräch

Für eine eventuell notwendige Medikation wird ein psychiatrisch tätiger Kollege Ihrer Wahl hinzu gezogen